Vereinsinformationen

Entstehung der Schuldenberatung Glarnerland

Die Verschuldungssituation von Jugendlichen und Erwachsenen im Kanton Glarus entwickelt sich analog zu den gesamtschweizerischen Tendenzen. Glarner Sozialinstitutionen wie die Sozialen Dienste oder die Pro-Werke verfügen nur über eingeschränkte Ressourcen für erfolgreiche und effiziente Schuldenberatungen und Schuldensanierungen. Deshalb gründete die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus am 29. September 2005 den Verein Fachstelle für Schuldenfragen Glarus, dessen Schuldenberatungsstelle Anfang 2006 ihre Arbeit aufnahm. Seit 1. Januar 2015 treten Verein und Beratungsstelle als Schuldenberatung Glarnerland auf.

Ziele der Schuldenberatung Glarnerland

Die Schuldenberatung Glarnerland berät im Kanton Glarus wohnhafte, natürliche Personen in einer drohenden oder bestehenden Überschuldung, ungeachtet der Nationalität und Religion. Sie bietet Hilfe an und fördert die Selbsthilfe. Sie unterstützt sozial tätige Institutionen bei der Durchführung von Schuldenberatungen und 
Schuldensanierungen. Sie befasst sich mit Schuldenprävention zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf die Zusammenhänge von Konsumverhalten und Überschuldung.

Leit- und Arbeitsgrundsätze der Schuldenberatung Glarnerland

Schulden können Menschen und ihre Familien in bedrohliche Schwierigkeiten bringen und sogar krank machen. Überschuldung entsteht zumeist aus einer Verkettung von Faktoren wie Fehleinschätzungen der finanziellen Möglichkeiten, veränderte Lebenssituationen, Unfälle oder Krankheiten, Kaufkontrollprobleme und gesellschaftlicher Konsumdruck. Solche Ereignisse können eine Negativspirale mit psychischen, somatischen oder finanziellen Problemen auslösen.

Die Vorgehensweise der Schuldenberatung Glarnerland zeichnet sich durch eine Verknüpfung von Methoden und Handlungswissen der Sozialen Arbeit, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie des Bundesgesetzes über den Konsumkredit aus. Die Kommunikation mit überschuldeten Personen und Gläubigern basiert auf kaufmännischen Prinzipien. Die Beratungen sind geprägt von Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheit. Der Einsatz von geeigneten sozialarbeiterischen Methoden stellt Wirkung und Nachhaltigkeit der Dienstleistungen sicher.

Arbeitsgrundsätze der Schuldenberatung Glarnerland

Die Schuldenberatung Glarnerland ist dem Dachverband für Schuldenberatungen Schweiz angeschlossen. Sie beachtet dessen Grundsätze, welche unter anderem folgende wichtige Punkte beinhalten:

  • Berufskodex von AvenirSocial
  • Gleichberechtigung: Verschuldete Personen haben unabhängig vom Verschuldungsgrund Anspruch auf eine qualifizierte Beratung. Sämtliche Gläubiger werden grundsätzlich gleich behandelt.
  • Non-Profit-Orientierung: Die Tätigkeit ist nicht gewinnorientiert.
  • Nachhaltigkeit der Schuldenbereinigung: Die Schuldenbereinigung erfasst die Gesamtheit der Schulden. Sie hat zum Ziel, dass die überschuldeten Personen schuldenfrei und in der Lage sind, ihr Haushaltsbudget so zu verwalten, dass keine Neuverschuldung eintritt.
  • Budgetgrundsätze: Das Budget der Verschuldeten orientiert sich am betreibungsrechtlichen Existenzminimum und berücksichtigt zusätzlich sämtliche Auslagen und Rückstellungen, welche notwendig sind, um eine Neuverschuldung zu vermeiden.
  • Zeitliche Limitierung: Schuldenbereinigungen sollten in der Regel nicht länger als drei Jahre dauern.
  • Verschwiegenheit: Die Mitarbeitenden unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.